Sie sind eine Marke, Firma oder ein Unternehmen und vertreiben Perücken und Haarprothesen :

Elite Coiff S.A.
Pascal Dechamps (Direktor)
p.dechamps@elitecoiff.be
Tél : 00 32 (0) 71 811 996 / Fax : 00 32 (0) 71 818 501
(Ansprechpartner Fr / Eng / Ned / It)

Sie sind Frisuren- oder Perücken-Profi und möchten die Capi'M für Ihre Kunden nutzen :

Info und Kontakt für den Benelux-Raum:

Elite Coiff S.A.
6A Rue Plomcot 6224 Fleurus (BE)
Tél : 00 32 (0) 71 811 996 / Fax : 00 32 (0) 71 818 501
s.vandevelde@elitecoiff.be
Elite Coiff S.A.

Info und Kontakt für Frankreich :

Complément'hair
11 Bd Georges Melies 94350 Villers sur Marne (FR)
Tél : 00 33 (0) 1 49 30 77 50 / Fax : 00 33 (0) 1 49 30 77 69
complementhair@complementhair.fr
Complément'hair

Info und Kontakt für Schweiz :

Herzig Interlook A.G.
8 Graben 5000 Aurau (CH)
Tél : 00 41(0)62 824 88 88 / Fax : 00 41(0)62 824 88 70
info@interlook.ch
Herzig Interlook

Capi’M ist als geistiges Eigentum geschützt.
Es ist Gegenstand einer Patentanmeldung beim französischen Patent- und Markenamt INPI (Ref.: FR14 / 00353 ). Inhaber der Rechte an dieser Erfindung ist Emmanuel Navet, Rue de Dave 76 in 5100 Jambes, Belgien (atelierperruque@skynet.be).
Jegliche nicht autorisiert Verwertung dieses Produktes – einschließlich seiner Produktion, Nachbildung und Vermarktung – ist strikt untersagt und wird durch den Fälschungsbeauftragten verfolgt. Der Inhaber der Rechte autorisiert den Vertrieb von Capi'M ausschließlich durch Partnerunternehmen auf Basis festgelegter Gebietslizenzen. Im Rahmen dieses Vertriebs steht den Partnerfirmen die Benennung dieses Hilfsmittels frei – unbeschadet der Rechte Dritter.
Capi’M wird auf einer einzigen Werkzeugform produziert, die Eigentum des Erfinders ist. Jede Bestellung unterliegt daher einer gewissen Lieferzeit, die dem jeweiligen Partnerunternehmen mitgeteilt wird.
Der Inhaber der Rechte garantiert die Qualität der gelieferten Produkte und verpflichtet sich, nachweislich schadhafte Produkte schnellstmöglich zu ersetzen. Jede verbindliche Bestellung für Capi’M wird Gegenstand eines schriftlichen Vertrags zwischen Erfinder und Partnerunternehmen.
Dieser Vertrag wird auf Basis einer Mindestanzahl von Bestellungen durch das Partnerunternehmen geschlossen.